Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

  • 1 Leistungen von Urban Gladiators

Das Mitglied bei Urban Gladiators ist berechtigt, sämtliche Sport- und Fitnesseinrichtungen von Urban Gladiators während der normalen Öffnungszeiten zu nutzen, soweit der Kursbetrieb dem nicht entgegensteht. Weiterhin ist das Mitglied berechtigt, im Rahmen der im Tarif enthaltenen Credits an Kursen, die im Urban Gladiators-Studio angeboten werden, teilzunehmen. 1 Credit berechtigt zur Teilnahme an einem Kurs.

  • 2 Hausordnungen

Bei Nutzung des Urban Gladiators Studios unterliegt das Mitglied der geltenden Hausordnung. Diese kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Trainingsräumen und Umkleiden beinhalten.

  • 3 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Urban Gladiators möglich.

  • 4 Umfang der geschuldeten Leistungen

Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an den im Rahmen des Tarifes buchbaren Kursen. Urban Gladiators garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

  • 5 Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht ohne vorherige Einwilligung von Urban Gladiators gestattet.

  • 6 Haftungsbeschränkung

(1) Urban Gladiators haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Urban Gladiators, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Fitness-Center zu bringen. Von Seiten Urban Gladiators werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Urban Gladiators zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Urban Gladiators in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

  • 7 Kündigung und Zahlungsmodalitäten

(1) Eine Änderung der Bankverbindung hat das Mitglied unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 2. eines Monats im Rahmen der umseitigen Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Urban Gladiators, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(3) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Urban Gladiators ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

(4) Für Rücklastenschriften wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von jeweils 6 € fällig. Für Mahnungen wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 3 € pro Mahnung geltend gemacht. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag.

(5) Gerät das Mitglied mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug, werden die Beiträge der gesamten Restlaufzeit der Mitgliedschaft sofort fällig.

(6) Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um die Hälfte der Erstlaufzeit wenn nicht 4 Wochen vor Ende der Mitgliedschaft schriftlich gekündigt wird. Bei einer Erstlaufzeit von 1 Monat verlängert sich die Erstlaufzeit um einen weiteren Monat wenn nicht 2 Wochen vor Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Die vorstehenden Sätze gelten auch für Verlängerungen der Mitgliedschaft, die sich an Verlängerungen anschließen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis, bei einem Urban Gladiators-Center abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 4 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

  • 8 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

Das Mitglied willigt ein, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Mitgliederverwaltung elektronisch gespeichert werden.

  • 9 Sonstiges

(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

(2) Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt.

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